Perspektivengespräch: "Besondere Versorgung" – Einbindung der Pharmabranche

Beginn:
30. November 2015
18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Ort:

House of Finance
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60629 Frankfurt am Main

Erdgeschoss
Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend 

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) bildet die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Das System, welches als Solidargemeinschaft beschrieben ist und etwa 90 % der Bürger versichert, hat die Aufgabe die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Der Paragraph 140a des SGB V, welcher erst dieses Jahr im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) neu gestaltet wurde, erlaubt den Krankenkassen, mit bestimmten Leistungserbringern Verträge zur „Besondere Versorgung“ ihrer Versicherten abzuschließen. Diese Regelung ermöglicht es, Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektoren- oder fachübergreifend vernetzten Strukturen zu behandeln. Unter anderem können Krankenkassen auch mit pharmazeutischen Unternehmen Verträge zur „Besonderen Versorgung“ vereinbaren. Ziel ist es die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die Gesundheitskosten zu senken.

Welche Konsequenzen hat das für das Verhältnis von Krankenkassen und Pharmabranche?

 

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