Steigende Ausgaben und wachsende Finanzierungslücken setzen das deutsche Gesundheitssystem zunehmend unter Reformdruck. So stand beim Perspektivengespräch des House of Pharma & Healthcare mit Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, MPH, am 20. April 2026 eine Frage im Mittelpunkt, die Politik, Versorgungspraxis, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen bewegt: Wie kann die Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig finanzierbar bleiben, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden?
Im Renate-von-Metzler-Saal am Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main sprach Prof. Gerlach als Stellvertretender Vorsitzender der FinanzKommission Gesundheit der Bundesregierung über erste Empfehlungen der Kommission. Dabei wurde deutlich: Der Reformbedarf ist akut. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) lagen die Ausgabenzuwächse zuletzt bei knapp 8 Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur bei rund 5 Prozent. Auf Grundlage der Reformvorschläge der Kommission hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 14. April 2026 ein Reformpaket für ein „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" vorgestellt. Der Entwurf wurde am 16. April eingereicht und eine Kabinettsbefassung ist für den 29. April 2026 angekündigt.
Die Aufgaben und Prioritäten der FinanzKommission Gesundheit
Zu Beginn skizzierte Prof. Gerlach die finanzielle Ausgangslage. Um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf dem Niveau von 2,9 Prozent zu halten, müsste nach Berechnungen der Kommission bereits 2027 eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro geschlossen werden. Ohne Reformen würde diese Lücke bis 2030 auf 40,4 Milliarden Euro anwachsen. Diese durch Abgaben zu decken, würde für ein durchschnittliches GKV-Mitglied eine Mehrbelastung von 260 Euro im Jahr 2027 und 680 Euro im Jahr 2030 bedeuten.

Zur Vorbereitung ihrer Empfehlungen wertete die interdisziplinär besetzte die Kommission mehr als 1.700 Vorschläge für Einsparpotenziale aus, welche von rund 200 Organisationen eingereicht worden waren. Zusätzlich führte die Kommission Anfang Januar 2026 Fachgespräche mit zentralen Akteuren des Gesundheitswesens.
Basierend auf diesem Vorgehen erarbeitete die Kommission 66 Empfehlungen an die Bundesregierung. Prof. Gerlach machte dabei deutlich, dass die Kommission nicht von einer pauschalen Sparlogik ausgehe. Ziel sei nicht, Leistungen grundsätzlich zu streichen, sondern die Ausgabendynamik dort zu bremsen, wo Fehlanreize, Überversorgung oder nicht ausreichend belegter Nutzen vorlägen.
Bei sechs Maßnahmen geht die Kommission von positiven Effekten auf die Versorgungsqualität aus, etwa bei obligatorischen Zweitmeinungsverfahren, der Begrenzung von Über- und Fehlversorgung in der Kieferorthopädie, dem Umgang mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus oder der Streichung der Erstattung von Cannabisblüten in der ambulanten Versorgung. Für 46 der vorgeschlagenen Maßnahmen erwartet die Kommission keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Bei 14 Maßnahmen stuft sie die Auswirkungen hingegen als unsicher oder potenziell negativ ein.
Wo die größten Hebel liegen
Das projizierte Gesamtfinanzvolumen der vorgeschlagenen Maßnahmen beträgt 42,3 Milliarden Euro für 2027 und 63,9 Milliarden Euro für 2030. Nach Berechnungen der Kommission könnten 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 durch Einnahmen finanziert werden – genug, um die Lücke in diesem Jahr zu schließen. Prof. Gerlach stellte jedoch heraus, dass die Deckung durch Einnahmen im Jahr 2030 nicht mehr ausreichte, um die Versorgungslücke zu schließen.
Zudem erläuterte Prof. Gerlach, wie sich die finanzielle Last der vorgeschlagenen Maßnahmen verteilt. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen, so seine Botschaft, soll nicht einseitig zulasten einer einzelnen Gruppe gehen. Den größten Beitrag zum Einsparvolumen 2027 sieht die Kommission mit 19,0 Milliarden Euro beziehungsweise 45 Prozent bei Leistungserbringern und Herstellern, darunter 5,5 Milliarden Euro durch eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Weitere 12,5 Milliarden Euro beziehungsweise 30 Prozent sollen über die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund kommen.
Kleinere Anteile entfallen auf Beitragseinnahmen, auf Patienten sowie auf Konsumsteuern für Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke. Die mit Abstand größte Einzelmaßnahme, die die Kommission vorschlägt, ist die Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV aus Steuermitteln mit 12,0 Milliarden Euro. Diese wurde jedoch im Referentenentwurf nicht übernommen. Trotz einiger Abweichungen folgt der Referentenentwurf in großen Teilen den Vorschlägen der Kommission. So erklärte Prof. Gerlach, dass 43 der vorgeschlagenen 66 Maßnahmen übernommen worden seien (12 davon in angepasster Form). Zudem stammen über 80 Prozent des finanziellen Entlastungsvolumens für 2027 und über 90 Prozent des Volumens für 2030 im Referentenentwurf aus Maßnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden.
Konkrete Beispiele aus dem Maßnahmenkatalog der FinanzKommission Gesundeheit
An mehreren Beispielen konkretisierte Prof. Gerlach, die Vorschläge der Kommission. So verwies er auf Überversorgung bei mengensensiblen Eingriffen wie dem Kniegelenkersatz, bei dem Deutschland deutlich über dem Niveau vergleichbarer Gesundheitssysteme liegt. Die Kommission schlug hier ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren vor, das unnötige Eingriffe vermeiden soll, ohne die Entscheidungshoheit der Patientinnen und Patienten einzuschränken. Dies wurde im Referentenentwurf aufgegriffen. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich mindestens einen planbaren, mengenanfälligen Eingriff festlegen, für den eine eingeholte Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung ist.
Ein weiterer Schwerpunkt war das Pflegebudget in den Krankenhäusern, das sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Kostentreiber entwickelt hat. Prof. Gerlach kritisierte die Fehlanreize des seit 2020 geltenden Systems, das Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgelöst und weitgehend selbstkostendeckend refinanziert hat. Der Referentenentwurf folgte jedoch nicht dem Vorschlag der Kommission zur Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System. Stattdessen macht er das für 2026 vereinbarte Pflegebudget zur Grundlage für 2027, begrenzt künftige Steigerungen über den Veränderungswert und setzt der Vergütung von Leiharbeit oberhalb des Tarifniveaus Grenzen.
Besonders umstritten war der Vorschlag der Kommission zum flächendeckenden Hautkrebsscreening. Nach ihrer Analyse gibt es keine belastbare Evidenz für einen ausreichenden medizinischen Zusatznutzen. Das Screening bindet jedoch erhebliche ärztliche Ressourcen. Stattdessen plädierte die Kommission für die Prüfung risikobasierter Modelle und Lösungen die Künstlicher Intelligenz einsetzen, um Effizienz und Treffsicherheit zu steigern. Der Referentenentwurf greift eine sofortige Aussetzung zwar nicht auf, sieht aber vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelungen überprüft und bis zum 31. Dezember 2027 über eine Anpassung der Richtlinie entscheidet.
Als weiteres Beispiel nannte Prof. Gerlach die von der Kommission vorgeschlagene gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, die als Teil eines Konsumsteuerpakets vorgeschlagen wurde. Diese wäre aus Sicht der Kommission nicht nur ein Beitrag zur Finanzierung, sondern auch ein gesundheitspolitisches Steuerungsinstrument für die Prävention bei metabolischen Erkrankungen wie Adipositas, Typ-2-Diabetes und Fettleber. Entsprechende Modelle zur Besteuerung zuckerhaltiger Getränke existierten, so Prof. Gerlach, bereits in mehr als 100 Ländern, ist jedoch im Referentenentwurf nicht enthalten.
Kurzfristige Stabilisierung, langfristige Reform
In der Diskussion richtete sich der Blick vor allem auf die langfristige Zukunft des deutschen Gesundheitssystems und auf die Frage, ob kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen ohne tiefere Strukturreformen überhaupt ausreichen können. Prof. Gerlach bejahte ausdrücklich die Notwendigkeit weitergehender Reformen und verwies auf den zweiten, für Ende 2026 geplanten Bericht der Kommission, der sich stärker mit Fehl-, Über- und Unterversorgung, bedarfsgerechter Steuerung, Prävention, Gesundheitskompetenz und digitaler Transformation beschäftigen soll.
Zugleich machte er deutlich, dass die Kommission ihren Auftrag bewusst auf die Finanzierungs- und Versorgungslogik der GKV konzentriert habe. Standortpolitik, Wirtschaftsförderung und industriepolitische Weichenstellungen seien wichtig, lägen aber nicht im engeren Mandat der Kommission. Dieser Fokus spiegelt sich auch im Referentenentwurf des BMG wider. Auch bei der Frage nach einer reduzierten Mehrwertsteuer auf Arzneimittel argumentierte Prof. Gerlach zurückhaltend: Eine solche Maßnahme sei aus Sicht der Kommission wenig zielgenau, weil unklar bleibe, in welchem Umfang Entlastungen tatsächlich im GKV-System ankämen.
Das Perspektivengespräch machte vor allem zweierlei deutlich: Erstens ist die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einer drängenden Reformfrage geworden, die kurzfristige politische Entscheidungen verlangt. Zweitens werden tragfähige Lösungen nur gelingen, wenn Finanzierungsfragen, Versorgungseffizienz, Prävention, Digitalisierung und Innovationsfähigkeit langfristig mitgedacht werden.
Für das House of Pharma & Healthcare und die anwesenden Gäste bestätigte das Gespräch den Wert des Formats: Gerade bei Themen mit hoher politischer und gesellschaftlicher Brisanz braucht es Orte, an denen Fakten, Perspektiven und Zielkonflikte offen diskutiert werden können.