Ein Risiko für die Arzneimittelsicherheit

Expertentreffen des House of Pharma & Healthcare empfiehlt Abschaffung der Importförderklausel

 

FRANKFURT. Parallel importierte Arzneimittel bergen erhebliche Risiken für die Therapiesicherheit. Ihr wirtschaftlicher Nutzen für das Gesundheitssystem ist demgegenüber gering. Die Importförderklausel für Arzneimittel sollte deshalb aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen werden. Das empfehlen Experten, die das House of Pharma & Healthcare gemeinsam mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft zu einem Treffen in die Hessische Landesvertretung nach Berlin eingeladen hatte, in ihrem heute veröffentlichten Abschlussstatement.

Die weltweit einmalige Importförderklausel verpflichtet Apotheken in Deutschland zur Abgabe einer Mindestmenge von preisgünstig importierten Medikamenten. In seinem Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte das Bundesgesundheitsministerium ursprünglich die Abschaffung der Importförderklausel vorgesehen. Dafür hatte sich zuvor bereits auch der Bundesrat ausgesprochen. Nach Abstimmung des Gesetzentwurfs mit anderen Ressorts der Bundesregierung plant das BMG inzwischen allerdings, an der Importförderklausel – zumindest in modifizierter Form – festzuhalten.

Das Abschlussstatement des Expertentreffens finden Sie hier.

Zurück