Ebola: Von der Epidemie zum Impfstoff

Manche Impfstoffe wären dringend notwendig, sind aber nicht vorhanden, weil sich an ihnen nichts verdienen lässt. Das wurde im Sommer 2014 angesichts des Ausbruchs der Ebola-Epidemie in Westafrika mit mehr als 11.000 Todesopfern dramatisch deutlich. Nur knapp entging die Welt damals einer größeren Katastrophe. Das war ein Weckruf für Gesundheitsbehörden, Unternehmen und philanthropische Stiftungen in aller Welt. Die Entwicklung eines Ebola-Impfstoffs gewann hohe Priorität. Zwei solcher Impfstoffe befinden sich inzwischen in der letzten Phase der klinischen Prüfung. Wie sie wirken, in öffentlich-privaten Partnerschaften entwickelt werden und welche Strategien geeignet sind, um tropische Infektionskrankheiten durch Impfung einzudämmen, davon handelte das Perspektivengespräch, zu dem das House of Pharma & Healthcare am Montag, 20. Juni, nach Marburg einlud. Die Referenten zu diesem Thema waren Prof. Stephan Becker, Direktor des Instituts für Virologie der Philipps-Universität Marburg, und Dr. Francois P. Roman, Projektleiter in der Zentrale von GlaxoSmithKline (GSK) Vaccines in Belgien.

GSK Vaccines entwickelt den Ebola-Impfstoff ChAd3-ZEBOV in Zusammenarbeit mit dem National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) der USA. Der Leiter der Virologie-Abteilung des NIAID, Prof. Heinz Feldmann, erforschte das Ebola-Virus bereits in den 1990er Jahren an der Universität Marburg. Von dort wechselte er zur kanadischen Gesundheitsbehörde Health Canada, wo er den Impfstoff rVSV-ZEBOV erfand, den er schon 2003 zum Patent anmeldete. 2014 endlich begann mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation die klinische Prüfung dieses Impfstoffs, an der das Marburger Institut für Virologie beteiligt ist. Bereits 2015 wurden Phase-III-Studien im westafrikanischen Guinea erfolgreich abgeschlossen. Sie bezogen nach dem Prinzip der Ringimpfung die Kontakte ersten und zweiten Grades von 90 Ebola-Infizierten ein, insgesamt 7.651 Menschen. Vom sechsten Tag der Impfung an konnte ein 100-prozentiger Impfschutz nachgewiesen werden.