"Besondere Versorgung" – Einbindung der Pharmabranche
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) bildet die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Das System, welches als Solidargemeinschaft beschrieben ist und etwa 90 % der Bürger versichert, hat die Aufgabe die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Der Paragraph 140a des SGB V, welcher erst dieses Jahr im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) neu gestaltet wurde, erlaubt den Krankenkassen, mit bestimmten Leistungserbringern Verträge zur „Besondere Versorgung“ ihrer Versicherten abzuschließen. Diese Regelung ermöglicht es, Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektoren- oder fachübergreifend vernetzten Strukturen zu behandeln. Unter anderem können Krankenkassen auch mit pharmazeutischen Unternehmen Verträge zur „Besonderen Versorgung“ vereinbaren. Ziel ist es die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die Gesundheitskosten zu senken.
Die Konsequenzen für das Verhältnis von Krankenkassen und Pharmabranche klärte Professor Norbert Sudhoff im Perspektivengespräch am 30. November.