Zugelassene Cannabis-Fertigarzeimittel für die medizinische Anwendung wünschenswert

Das Gesetz "Cannabis als Medizin" regelt seit März 2017 in Deutschland den Zugang zu Cannabis als Arzneimittel für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen neu. Neben dosisstandardisierten Fertigarzneimitteln dürfen sie nunmehr Cannabis in Apotheken auch als Arzneidroge beziehen. Vor diesem Hintergrund hatte das House of Pharma & Healthcare an der Goethe-Universität Frankfurt zusammen mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft zu einen Experten-Treffen eingeladen, um Eckpunkte für eine rationale Pharmakotherapie mit Cannabisprodukten herauszuarbeiten.

Die Expertenrunde kam einvernehmlich zu dem Schluss, dass angesichts der potenziellen, z.B. standort- oder saisonabhängigen Schwankungen im Gehalt der relevanten Inhaltsstoffe eine Pharmakotherapie mit der Arzneidroge nicht optimal ist. Eine Behandlung mit eindeutig definierten und standardisierten pharmazeutischen Zubereitungen (z.B. zur oralen Anwendung) sei im Hinblick auf die Therapiesicherheit vorzuziehen. Deshalb sprachen sich die Experten in einem Statement dafür aus, in Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden konzertierte Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst zeitnah den betroffenen Patienten Cannabis-Fertigarzneimittel für alle wesentlichen Indikationen zur Verfügung zu stellen.“

Abschlussstatement, getragen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.